Diakonie Schwerte
Diakonie Schwerte

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren - Jugendgerichtshilfe – ist eine gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes und wird als spezialisierter Dienst für das gesamte Stadtgebiet in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt geleistet. Das Team kommt immer zum Einsatz, wenn gegen Jugendliche und junge Volljährige bis 21 ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Sie beraten, begleiten und betreuen die jungen Straftäter und deren Eltern. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden frühzeitig, auch schon bei einem Ermittlungsverfahren oder der Anklageerhebung, tätig. Sie bringen soziale und pädagogische Gesichtspunkte in das Verfahren ein.

Insbesondere in der Nachbetreuung von jungen Straftätern zeigen sich dabei die Stärken der Kooperation mit dem Verein für Soziale Integrationshilfen e.V. (VSI) in Schwerte.

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